Förderfinanzierung Beratung
Förderfinanzierungen für Beratung von Unternehmern und Unternehmen werden vom Bund und den Ländern angeboten. Bedingungen und Konditionen differieren und sind unter Umständen abhängig von der Haushaltslage bzw. Haushaltsfreigabe.
Die Beratungsförderungen stehen fast allen freiberuflichen und gewerblichen Zielgruppen offen – und somit auch Designern, unabhängig von der Rechtsform.
Es wird zwischen den Phasen vor und nach der Gründung und der Festigung (bis zu fünf Jahren nach Gründung) unterschieden. Die Beantragung muss überwiegend vor Beauftragung und Inanspruchnahme einer Beratung erfolgen, i.d.R. gemeinsam mit dem Berater. Die Mittel werden erst nach Beratungsabschluss zur Verfügung gestellt, müssen also vorfinanziert werden.
Auf den folgenden Seiten sind Programme aus dem Bund und beispielhaft von den Ländern Bayern und NRW beschrieben.



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