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BAFA KMU-Beratungsförderung Dies ist eine Förderung von Unternehmensberatungen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie getragen und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert wird. Das Programm läuft bis zum 31.12.2011. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) und Freie Berufe (ausser unternehmens- und steuerberatend tätige), die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen, mit Sitz in der BRD. Gefördert werden: • Allgemeine Beratung (zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung). • Spezielle Beratung (zu Technologie und Innovation, Aussenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmensrating). • Besonders herausgestellte Beratung (zu Umweltschutz, Arbeitsschutz, Unternehmerinnen, familienfreundlichen Massnahmen und Migranten). Der Zuschuss beträgt: • 50 % (alte Bundesländer und Berlin) bzw. 75 % (neue Bundesländer und Regierungsbezirk Lüneburg) der Beratungskosten (ohne MWSt), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. • Höchstens 3.000 Euro für mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen (jeweils für allgemeine und spezielle Beratung – also bis zu 6.000 Euro). • Ohne Höchstgrenze für mehrere thematisch voneinander getrennte – besonders herausgestellte – Beratungen. Der Zuschussantrag kann erst nach erfolgter und abgerechneter Beratung – und muss dann innerhalb drei Monaten nach Abschluss – gestellt werden. Die Antragstellung muss gemeinsam mit dem Berater erfolgen, u.a. bei der DIHK-Service Gesellschaft Berlin, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks Berlin, der Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes Köln und der Fördergesellschaft des BDS-DGV für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe Bonn. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. |
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