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Insolvenzrecht Das Risiko des Scheiterns ist untrennbar mit jeglichen unternehmerischen Aktivitäten verbunden. Man kann dieses reduzieren aber nie ganz ausschliessen. Das Insolvenzrecht hat in der freien Marktwirtschaft und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Wettbewerb die Funktion, lebensuntüchtige und wettbewerbsunfähige Mitbewerber aus dem Wirtschaftsleben durch ein geregeltes Abwicklungsverfahren auszuscheiden. Die Insolvenzordnung stellt die Rahmenbedingungen zur Verfügung, nach denen ein erfolgloser Schuldner oder ein gescheitertes Unternehmen aus dem wirtschaftlichen Wettbewerb auszuscheiden hat oder mit Hilfe der Gläubiger saniert werden kann. Dem Insolvenzrecht kommt auch die Bedeutung zu, das Ausfallrisiko der Gläubiger schon im Vorfeld der Insolvenz kalkulierbar zu machen. (Quelle: „Neues Insolvenzrecht“, Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Hrsg. DIHK, 2002) Es gibt also immer zwei Seiten, den Schuldner und den Gläubiger. Der Schuldner strebt die Sanierung an, oder falls nicht anders machbar eine langfristige Entschuldung und die Möglichkeit zum unternehmerischen Neuanfang. Der Gläubiger möchte seine Forderungen realisieren und Rechte schützen. Bei aller Gegensätzlichkeit der Interessen Beteiligter ist zu berücksichtigen, dass in diesem Zusammenhang Fragen der Schuld oder gar Schande nicht relevant sind. Vielmehr sind alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten in der Verantwortung Krisen rechtzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen, ganz im Sinne der Risikominimierung. Was ist ein Insolvenzverfahren und wie wird ein solches durchgeführt? Mehr dazu auf den nächsten Unterseiten. |
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