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Rechtsformen Die Wahl der Rechtsform ist eine unternehmerische Entscheidung, die sich langfristig auf die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Behandlung auswirkt. Die optimale Rechtsform gibt es nicht, da individuelle Bewertungen zwangsläufig zu unterschiedlichen Lösungen führen. Das gilt auch auf Dauer, denn so vielfältig die Gründe für die Auswahl vor der Gründung sind, so unterschiedlich können sich diese früher oder später während der Entwicklung des Unternehmens verändern. Für den Gründer ist in den meisten Fällen zum Start der Freiberufler/Einzelunternehmer-Status sinnvoll, der Wechsel in eine andere Rechtsform (z.B. GmbH) kann später erfolgen. Darüber hinaus ist das Image bei der relevanten Zielgruppe und auch das Selbstverständnis wie man auftreten möchte wichtig. Egal wie man sich entscheidet, die Vor- und Nachteile müssen abgewogen und die Konsequenzen bedacht sein. Wenn man seine Unternehmung allein gründen und entwickeln möchte, kann man die Form des Freiberuflers/Einzelunternehmers wählen oder eine Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH, Aktiengesellschaft – AG). Entscheidet man sich für eine gemeinsame Gründung und Entwicklung mit einem oder mehreren Partnern, kann zwischen den Personengesellschaften – der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / Partnerschaftsgesellschaft (PartG), der Offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und den bereits erwähnten Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) gewählt werden. Es sind auch Kombinationen von Personen- und Kapitalgesellschaften möglich, wie z.B. die GmbH + Co. KG. Für freie und gewerbliche Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Rechtsform. Mehr dazu auf der nächsten Unterseite. |
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